Steuergünstige Kettenschenkung

Erbrecht · Schenkungen & Übertragungen zu Lebzeiten

Eine Kettenschenkung kann erhebliche Steuervorteile bieten - allerdings nur, wenn das Finanzamt keinen Grund hat, einen Gestaltungsmissbrauch anzunehmen.

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Eine Kettenschenkung, also eine Schenkung, bei der der Beschenkte das Erhaltene teilweise oder komplett wieder verschenkt, lohnt sich, wenn Sie die großzügigen Freibeträge zwischen nahen Angehörigen ausschöpfen wollen. Wenn zum Beispiel die Schwiegertochter oder der Schwiegersohn eine Schenkung erhalten soll, bietet sich zur Vermeidung von Schenkungsteuer eine Schenkung an den eigenen Nachwuchs an, der dann an den Ehegatten weiterschenken kann. Die Betonung liegt auf "kann", denn das Finanzamt nimmt in so einem Fall gerne einen Gestaltungsmissbrauch an. Um das zu verhindern, müssen die beiden Schenkungen in jedem Fall unabhängig voneinander sein. Keinesfalls darf die erste Schenkung die Auflage an den Beschenkten umfassen, dass er die Schenkung wieder abtreten muss. Liegt zwischen beiden Schenkungen auch noch eine Schamfrist von ein paar Monaten, wird sich das Finanzamt schwertun, einen Gestaltungsmissbrauch anzunehmen.