Erbrecht

Ein naher Angehöriger verstirbt und hinterlässt ein großes oder kleines Vermögen? Was geschieht nun in der Folge? Der oder die Erblasser/in regelt in vielen Fällen zu Lebzeiten, welcher Erbe oder Erbin wieviel erhält. Gibt es kein Testament, so greift in der Regel die gesetzliche Erbfolge.

Das Erbrecht gibt dabei den rechtlichen Rahmen vor, welcher Erbe oder Erbin das Vermögen in Gänze, Teile davon oder nur den Pflichtteil erhält. Als Paar regelt man den Nachlass nicht selten über das Berliner Testament. Dabei bedenken sich die Ehegatten im Fall des Todes eines Ehepartners wechselseitig als Alleinerben und bestimmen, dass der gesamte Nachlass nach dem Tod des zweiten Ehepartners den vorhandenen Erben oder Dritten zufällt.

Sollte man als direkter Angehöriger testamentarisch überhaupt nicht bedacht werden, so kann es trotzdem sein, dass man einen Anspruch auf den Pflichtteil hat. Das zuständige Nachlassgericht ist dabei eine wichtige Adresse.
Häufig sind Immobilien Bestandteil des Erbes. Hier empfiehlt sich auf jeden Fall für eine rechtssichere und steuervermeidende Vererbung eine fachliche Beratung im Vorfeld. Im besten Fall erspart sich der Erbe zudem die Kosten für einen Erbschein.
Wer nur Schulden in der Erbmasse zu erwarten hat, kann das Erbe auch ausschlagen. Dies sollte binnen einer Frist von sechs Wochen beim zuständigen Nachlassgericht (i.d.R. das zuständige Amtsgericht am Wohnort der verstorbenen Person). Schlagen Sie den Erbteil aus, tritt an Ihre Stelle die Person, die erben würde, wenn Sie selbst bereits gestorben wären. Auch die möglichen nachkommenden Erben können das Erbe ausschlagen. Schließlich erbt der Staat. Dieser kommt allerdings nicht für die Schulden auf.