Pflichtteilsansprüche

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Als nächster Angehöriger, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf einen Pflichterbteil. Jedoch kann der Erblasser die Angehörigen mittels Testament vollständig enterben. Ein sachlicher Grund ist hierfür nicht erforderlich. Häufig kommt hier bei Ehepaaren das Berliner Testament zum Einsatz. Ist dies der Fall, erben die Nachkommen erst dann, wenn beide Ehepartner verstorben sind.
Ein Erbpflichtteil besteht in der Regel aus der Hälfte des jeweiligen gesetzlichen Erbteils. Den Pflichtteil müssen Sie bei den Erben geltend machen.

Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen die Erblasser dem Erben auch den Pflichtteil entziehen können. Grund hierfür kann zum Beispiel eine erhebliche Straftat des Erben, Mordversuch oder eine bereits gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe sein. Auch wenn der Erbe oder die Erbin nachweislich nicht mit Geld oder Vermögen umgehen kann, ist ein Entzug des Pflichtteils unter bestimmten Bedingungen möglich.