Vorweggenommene Erbfolge

6 Artikel

Die vorweggenommene Erbfolge wird auch als Übertragung von Vermögenswerten durch einen potentiellen Erblasser an den / die Erben bezeichnet
.
Ala Grund hierfür kann es verschiedene Gründe geben. Es empfiehlt sich hier aber in den meisten Fällen eine fachkundige Rechtsberatung. Oft sind Steuerersparnisse im Bereich der Erbschaftssteuer oder der Wille des Erblassers, die Kinder abgesichert zu wissen, die Triebfeder für eine vorweggenommene Erbfolge. Dabei wird als Mittel der Wahl häufig auf die Schenkung zurückgegriffen. Hier wird dann zur Minimierung der potentellen Erbschaftsteuer auf die Schenkung unter Aunutzung der 10-Jahres-Frist zurückgegriffen. Aber auch hier ist rechtliche Beratung in den meisten Fällen sinnvoll. Sollte der Schenker nach der Schenkung in finanzielle Schwierigkeiten geraten, so kann dem entsprechend vorgesorgt werden.

Dennoch gilt, dass je eher Eltern mit der Übertragung ihres Vermögens auf die Nachkommen beginnen, desto größer ist die Chance auf volle Nutzung der gesetzlichen Freibeträge.