Schenkungen & Übertragungen zu Lebzeiten

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Die Schenkung als solches ist der Akt der Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten.

Muss der Beschenkte Gegenleistungen für den Erwerb erbringen, so mindern diese die Schenkung, wenn die Gegenleistung bewertbar ist. Die Steuer entsteht bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung.
Die Schenkung als solches unterliegt in der Regel den gleichen Steuersätzen und wie der Erwerb durch eine Erbschaft. Es kommen hier fast immer die identischen Steuersätze und Befreiungen zur Anwendung.

Alle Beträge, die die gesetzlich festgelegten Freibeträge übersteigen, sind steuerpflichtig. Freibeträge werden dabei immer in Abhängigkeit des Verwandtschaftsverhältnises zwischen Schenker und Beschenktem gewährt. Dabei gilt – je näher das Verwandtschaftsverhältnis, umso höher der Freibetrag. Eheleute oder Eltern mit Kindern profitieren hier von den höchsten Freibeträgen.

Eine Schenkung wird definiert als freie Zuwendung unter Lebenden, die auf der Seite des Beschenkten zu einer Bereicherung führt.