Was ist Nießbrauch?

Erbrecht · Nießbrauchsrecht & Wohnrecht

Das Nießbrauchsrecht begründet die Belastung eines Wertes in der Weise, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen des Wertes zu ziehen.

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Im Alltag wird der Begriff der Nutznießung häufig verwandt. Beim Nießbrauch wird die formal juristische Inhaberschaft an einem Recht und die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit getrennt. Ein Nießbrauchsrecht kann an Immobilien und beweglichen Werten sowie an einzelnen Rechten sowie am Gesamtvermögen eingeräumt werden.

Wird der Nießbrauch pauschal am gesamten Vermögen eingeräumt, bedeutet dies, dass der Nießbrauchsnehmer das Nutzungsrecht an allen zum Vermögen gehörenden Gegenständen erlangt. In Abgrenzung dazu berechtigt das Wohnrecht nur zum Bewohnen einer Immobilie, nicht aber, Nutzungen daraus zu ziehen.

Der Nießbraucher ist zum Besitz der Sache berechtigt, er erhält das Nutzungsrecht, erwirbt aber nur das Eigentum an den „Früchten“ des Wertes (z.B. Miete eines Parkplatzes). Nicht berechtigt ist er, ohne dass er die Zustimmung des Eigentümers einholt, den Wert signifikant zu modifizieren oder ihn abzuwandeln. Der Nießbraucher ist aber verpflichtet, für die Werterhaltung der Sache Sorge zu tragen. Diese Fruchtziehung sollte im angemessenen Umfang erfolgen, da bei übermäßiger Fruchtziehung eine Schadensersatzverpflichtung droht. Beim Nießbrauchsrecht handelt es sich um ein gebundenes persönliches Recht, welches mit dem Tod des Nießbrauchers beendet ist. Es ist nicht auf eine andere Person übertragbar, es kann aber in der Ausübung einer dritten Person überlassen werden.
Nießbrauch an mobilen Werten wird eingeräumt durch Einigung und Übergabe (z.B. wenn die Eltern der Tochter die Nutzung des Familien PKWs überlassen). Der Nießbrauch bei Rechten wird durch Abtretung desselben erreicht. Aufwändiger ist es bei Immobilien, hier bedarf es der Eintragung im Grundbuch.

Gesellschaftlich relevante Bedeutung hat das Nießbrauchrecht vorwiegend bei Immobilien. Bei wachsender Lebenserwartung dienen Immobilien häufig der Alterssicherung. Da diese Häuser und Wohnungen gleichzeitig aber auch früher auf die jüngere Generation übertragen werden sollen, dürfte die gesellschaftliche Bedeutung des Nießbrauchs eher noch zunehmen.

Ein relativ klassisches Beispiel: Die Eltern schenken aus Gründen der Steueroptimierung zu Lebzeiten der Tochter ein Mehrfamilienhaus. Die Tochter wird Eigentümerin, räumt den Eltern aber zeitgleich zur Alterssicherung das Nießbrauchsrecht ein, weiterhin die Mieten einzunehmen und damit den Lebensstandard im Alter zu halten.